Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Angabe fehlt noch
Die markierten Stellen müssen vor der Veröffentlichung ausgefüllt werden. Solange sie leer sind, erfüllt die Seite ihre gesetzliche Aufgabe nicht.
1 · Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Diese Angabe fehlt noch: companyName und dem Kunden über Dienstleistungen an Fahrzeugen sowie über die Lieferung digitaler Freischaltcodes. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.
2 · Zustandekommen des Vertrags
Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung annehmen — bei digitalen Codes spätestens mit der Bereitstellung, bei Arbeiten am Fahrzeug mit der Terminbestätigung.
3 · Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Digitale Leistungen sind im Voraus zu bezahlen. Arbeiten am Fahrzeug werden nach Abschluss abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Diese Angabe fehlt noch: Angabe zur Mehrwertsteuer
4 · Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für die Leistung nötigen Angaben bereit, insbesondere eine korrekte Fahrgestellnummer. Ein Freischaltcode wird auf genau ein Fahrzeug ausgestellt und ist danach nicht übertragbar. Für Codes, die aufgrund einer falsch übermittelten Fahrgestellnummer unbrauchbar sind, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung. Wir prüfen die Nummer vor der Ausstellung und melden uns bei Auffälligkeiten.
Bei Arbeiten am Fahrzeug sorgt der Kunde für eine ausreichend geladene Batterie oder ein Ladegerät. Bei Fernzugriff stellt er einen Windows-Rechner, ein passendes OBD-Interface und eine stabile Internetverbindung bereit.
5 · Digitale Codes und Lizenzen
Freischaltcodes betreffen Lizenzmechanismen der Fahrzeughersteller. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Zulässigkeit der Nutzung in seinem Land zu prüfen. Wir beraten offen und lehnen Aufträge ab, bei denen die Rechtslage unklar ist.
6 · Gewährleistung
Wir erbringen unsere Leistungen fachgerecht. Vor jedem Eingriff sichern wir den Originalzustand des betroffenen Steuergeräts, sodass Änderungen rückgängig gemacht werden können. Zeigt eine Leistung einen Mangel, bessern wir zunächst nach. Gelingt das nicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung verlangen.
Diese Angabe fehlt noch: Gewährleistungsdauer
7 · Haftung
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
Nicht in unserer Verantwortung liegen Folgen, die aus einem Fahrzeugmangel entstehen, der vor unserem Eingriff bestand, sowie Schäden durch Eingriffe Dritter nach unserer Arbeit.
8 · Garantie, Versicherung und Zulassung
Eine Leistungssteigerung kann die Herstellergarantie auf betroffene Bauteile beeinträchtigen und ist gegenüber Versicherung und Zulassungsbehörde meldepflichtig. Wir weisen vor jedem solchen Eingriff darauf hin. Die Meldung selbst obliegt dem Kunden.
Eingriffe an Abgasnachbehandlungssystemen sind für den Betrieb auf öffentlichen Strassen nicht zulässig. Solche Arbeiten führen wir ausschliesslich für Fahrzeuge im Motorsport-Einsatz oder für den Export aus.
9 · Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Diese Angabe fehlt noch: zipCity, soweit der Kunde Unternehmer ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
10 · Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.